| Studie über das staatliche Examen für die Hochschulzugangs qualifikation |
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Das staatliche Examen für die Hochschulzugangsqualifikation (engl. University Entrance Qualification Examination)
Wie Sie der Erklärung "Hochschulzugangsqualifikation in Japan" entnehmen können, ist in Japan auch ein Studienbewerber/eine Studienbewerberin ohne Sekundarschulabschluss, sofern er/sie das staatliche Examen für die Hochschulzugangsqualifikation bestanden hat, nach dem Kultusministerium offiziell zum Hochschulzugang berechtigt. Alle japanischen Universitäten sind bereit, solche Studienbewerber genauso wie Studienbewerber mit Sekundarschulabschluss zu den Aufnahmeprüfungen zuzulassen.
Wenn japanische Studenten mit diesem Bildungshintergrund jedoch an einer deutschen Universität studieren wollen, gibt es große Schwierigkeiten wegen des fehlenden Sekundarschulabschlusszeugnisses.
Stellungnahme der ZAB zu dem Examen
Im Mai 2003 habe ich deswegen bzgl. dieses Problems von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine Stellungnahme erbeten.
Die Stellungnahme der ZAB lautet:
"Wir bestätigen Ihnen gern, dass nach den hier vorliegenden Informationen über das japanische Bildungssystem Bewertungsunterschiede zwischen dem regulären 12-jährigen japanischen Sekundarschulabschluss und dem "Equivalency Examination" i.d.R. nicht gemacht werden. Wir empfehlen anfragenden Stellen aus den Ländern im Hinblick auf den Hochschulzugang Gleichwertung beider Abschlüsse als gleichberechtigte Nachweise des schulischen Teils der Hochschulzugangsberechtigung."
Weiters hat die ZAB Folgendes angeboten:
"Sofern sich danach herausstellen sollte, dass das "University Entrance Qualification Examination" von mehreren Anerkennungstellen in den Ländern nicht hinreichend gewürdigt wird, sind wir gern bereit, bei nächster Gelegenheit in einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern der Behörden aus allen Bundesländern auf die formale Gleichwertigkeit mit dem regulären 12-jährigen Sekundarschulabschluss in Japan besonders hinzuweisen."
Die ZAB spricht sich in der Stellungnahme also positiv für die Gleichstellung und Gleichbewertung der Qualifikationen aus. Das Ergebnis des Fragebogens über das Examen Im November 2003 habe ich in Form von einem Fragebogen 37 Universitäten in Deutschland um eine Stellungnahme zu dem Examen gebeten. Ich habe von insgesamt 16 Universitäten eine Antwort erhalten. Das Ergebnis sieht so aus:
Während ca. 56% der Hochschulen, die auf meine Fragen geantwortet haben, das Examen nicht für gleichwertig halten, akzeptieren andererseits ca. 37% der Hochschulen das Examen als ausreichende Zulassungsqualifikation.
Wir wären sehr dankbar, wenn insbesondere die Hochschulen, die das staatliche Examen für die Hochschulzugangsqualifikation noch nicht als gleichwertig akzeptieren, sich die Möglichkeit einer Gleichbewertung nochmals überlegen würden und uns einen positiven Bescheid geben könnten.
08.12.2004
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