Immatrikulationsbescheinigung einer Heimatuniversität
Sprachzeugnis
Das Sprachzeugnis wird oft durch das Studienzeugnis ersetzt.
Oben genannte Zeugnisse müssen original oder als Kopien mit amtlicher Beglaubigung in deutscher- oder englischer Sprache eingereicht werden. Zeugnisse in japanischer Sprache müssen mit amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Man sollte dabei damit rechnen, dass die eingereichten Zeugnisunterlagen nicht von allen Hochschulen zurückgesandt werden.
Letzte Bewerbungsfrist an fast allen deutschen Universitäten:
15. Januar
für das folgende Sommersemester
15. Juli
für das folgende Wintersemester
An den meisten Universitäten werden die Anträge - abgesehen von Anträgen für die NC-Fächer - in der Regel sofort nach Erhalt des Antrags bearbeitet.
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Zulassungsbescheid und DSH |
StudienbewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zulassungsbescheid.
Für ein ordnungsgemäßes Studium ist die Immatrikulation erforderlich.
Die Immatrikulation erfolgt nach Erhalt des Zulassungsbescheids und in der Regel erst dann, wenn die für ein Studium erforderlichen Deutschkenntnisse durch die DSH nachgewiesen werden, für den Fall, dass der StudienbewerberInnen die für die Universität seiner Wahl gültigen Voraussetzungen für die Befreiung von der DSH nicht erfüllt.
Wenn für einen Studienbewerber / eine Studienbewerberin einer der folgenden Gründe zutrifft, erhält er/sie gegebenenfalls einen Ablehnungsbescheid, eine Mitteilung, dass kein Studienplatz zugeteilt werden kann.
Die vorgelegte Bescheinigung der Deutschkenntnisse weist nicht das von der Universität erforderte Niveau nach.
Ein Studienzeugnis als einziger Nachweis der Sprachkenntnisse ist für einige Universitäten nicht akzeptabel.
Die Bewerbung ist für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung (NC-Fach) und die Auswahlkriterien wurden nicht erfüllt.
Die Bewerbung ist für ein Fach, das der Studienbewerber an seiner Heimatuniversität nicht studiert hat.
Der Bewerber kommt von einer Universität, die auf der Liste der "anerkannten Universitäten" nicht aufscheint.
Es ist möglich, dass eine neue Universität noch nicht in die Liste aufgenommen ist. Wenn ein Studienbewerber einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung "nicht anerkannte Universität" erhält, muss er sich bemühen, von seiner Universität eine Bescheinigung zu bekommen, dass die Universität vom japanischen Kultusministerium offiziell anerkannt ist.
Eine neue Universität,
die in die Liste noch nicht aufgenommenen ist
| Deutsche Hochschulen sollten solche Bescheinigungen, dass die Universität vom japanischen Kultusministerium offiziell anerkannt ist, akzeptieren, wenn die ZAB den Hochschulen die Anerkennung einer solchen Bescheinigungen empfiehlt, auch wenn der "Bewertungsvorschlag" der ZAB unverbindlich ist.
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Die Bewerbung für einen nicht-formellen Studienabschluss ohne ein Einladungschreiben eines Instituts der betreffenden Universität oder die Bewerbung für einen nicht-formellen Studienabschluss außer als Programmstudierende.
Es gibt Hochschulen, die einen Antrag für einen nicht-formellen Studienabschluss nicht akzeptieren, wenn der Bewerber/ die Bewerberin kein Einladungschreiben eines Instituts der betreffenden Universität vorlegt oder wenn der Bewerber/ die Bewerberin keine Programmstudierenden sind.
Einige von solchen Hochschulen bearbeiten solch eine Bewerbung automatisch als Antrag zu einem regulären Studium, auch wenn der Bewerber/ die Bewerberin bei der Frage 1. im Antragsformular "kein formeller Studienabschluss" angekreuzt hat. Andererseits schicken die meisten anderen Hochschulen den BewerberInnen einen Ablehnungsbescheid.